1 .Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat gülltikeit
2. 3 Pflegestufen sind jetzt 5 Pflegegrade
3. Pflegende und pflegende Angehörige sind über die Sozialkassen abgesichert
4. 10 freie Tage zur Versorgungsplanung wenn Pflegeversorgung eintritt
5. Kombination von Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege können Anteils mäßig mit einander verrechnet werden .
Achtung ! genaue Plannung ist wichtig.
6.Wohnumfeld verbessernMaßnahmen sind auf
4000 Euro aufgestockt.
Individuelle Pflegeberatung bedeutet fachliche Kompetenz, Empathie und Neutralität. Sie sind eine Selbstverständlichkeit. Die Pflegekassen sind seit 01.01.2009 verpflichtet, nach SGB XI 7,7a. Personen die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt haben bzw. erhalten eine umfassende und unabhängige Beratung durch ein Pflegeberater/in zur Seite zu stellen.
Beratung von Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen zielt auf eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und in Anspruchnahme notwendiger Hilfe-und Pflegeleistung im Pflegefall ab.
Ziel ist es dabei auf der Basis einer systematischen Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs eine zwischen den Akteuren gut abgestimmte bedarfsgerechte, also auf den individuellen Fall zugeschnittne Hilfeleistung zu erbringen.